Die Grünen

Samstag, 4. September 2010

www.gruene-andersrum.at/zip_ehe

Diskriminierung in Serie statt Gleichstellung

06.11.2009 12:19

 

Diskriminierung in Serie statt Gleichstellung

Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor. Mit unzähligen Diskriminierungen.

Die Diskussion über die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare findet in Österreich seit vielen Jahren statt. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung einer rechtlichen Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fast alle westeuropäischen Staaten haben eingetragene Partnerschaften eingeführt, fünf Länder sogar die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet (Niederlande, Spanien, Belgien, Norwegen und Schweden). Luxemburg, Portugal und Albanien haben die Öffnung der Ehe angekündigt.

In Österreich scheiterte eine Gleichstellung bislang an der ÖVP. Das passierte bereits den Justizministerinnen Karin Gastinger und Maria Berger, die eine Partnerschaftsregelung erreichen wollten. Claudia Bandion-Ortner erarbeitete nunmehr einen weiteren Entwurf, der Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ab 1.1.2010 vorsieht.

Diskriminierungen in Serie

Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt klingen mag, ist bei genauerer Betrachtung ein Festhalten an Diskriminierungen, in machen Bereichen sogar ein erheblicher Rückschritt sowie eine Ausweitung diskriminierender Bestimmungen. Zudem wurde der Entwurf weder betroffenen NGOs noch Oppositionsparteien ausgehändigt. Ein Begutachtungsverfahren ist nicht vorgesehen.

Dabei waren noch in der vergangenen Legislaturperiode NGOs, darunter auch das Rechtskomitee Lambda und die Grünen Andersrum Wien, monatelang in einer Arbeitsgruppe beschäftigt. Alle NGOs (außer der SOHO) haben klargemacht, dass im Sinne der Gleichstellung nur die folgenden drei Varianten akzeptabel sind:

  • 1. die Ehe geöffnet wird ("Spanisches Modell") ohne ein eigenes Ghettogesetz nur für Lesben und Schwule zu benötigen.
  • 2. falls das nicht zustande kommt: eine Eingetragene Partnerschaft, die mit einer Generalklausel für alle Bundesgesetze, die Eingetragene Partnerschaft und Ehe vollkommen gleichstellt, allenfalls mit einzelnen politisch begründeten Ausnahmen ("Skandinavisches Modell").
  • 3. oder als drittbeste Lösung ein eigenes Partnerschaftsgesetz das 1:1 Bestimmungen für Ehepartner übernimmt, zum Teil mit Generalklauseln, allenfalls mit einzelnen politisch begründeten Ausnahmen. ("Schweizer Modell").

Die Regierungsparteien wiederum legten bereits ihre Modelle vor: Die ÖVP kam in der so genannten Perspektivengruppe zum Ergebnis, eine Eingetragene Partnerschaft nach Schweizer Modell (am Standesamt!) einführen zu wollen, während die SPÖ eine Eingetragene Partnerschaft nach Skandinavischem Vorbild sowie mittelfristig die Öffnung der Ehe forderte. Absurderweise liegt der jetzt vorliegende Entwurf unter diesen beiden Vorschlägen, kann somit nicht als Kompromiss bezeichnet werden.

Die lesbisch-schwule Community wurde verhöhnt. Zuerst lassen sie AktivistInnen aus ganz Österreich zu Arbeitsgruppen fahren, um dann das erzielte Ergebnis nicht umzusetzen. Stattdessen wird ein erniedrigendes Modell vorgeschlagen.

Diskriminierungen im Detail:

34 Abweichungen vom Eherecht (alleine im Justizteil)

Der Entwurf verschafft Eingetragenen LebenspartnerInnen insgesamt gesehen keine gleiche sondern (was er auch ausdrücklich sagt) nur eine ähnliche Rechtsstellung wie Ehepaaren. Lebenspartnerschaft und Ehe sind demnach keine gleichen, bloß getrennten, Rechtsinstitute sondern vielmehr wechselseitig jeweils ein Aliud und (wie der Entwurf sogar ausdrücklich als Ziel betont) zueinander klar abgegrenzt. Gleichheit wird daher weder geschaffen noch ist das beabsichtigt. Aus diesem Grund lehnen wir den Entwurf ab.

Verbote

Das absolute Verbot der Stiefkindadoption und das ausdrückliche Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung stellen sogar erhebliche Verschlechterungen gegenüber der geltenden Rechtslage dar!

Standesamt?

Die Bestimmung des Orts der Schließung der Eingetragenen Partnerschaft wird dem Personenstandsgesetz überlassen (§ 6 EPG). Dafür ist die Innenministerin zuständig. Derzeit wird kundgetan, dass die Eintragung auf Magistratischen Bezirksämtern sowie Bezirkshauptmannschaften vorgenommen werden sollten. Wenn dies tatsächlich von Innenministerin Maria Fekter so vorgeschlagen wird, bedeutet dies eine enorme Demütigung für Lesben und Schwule.

Fehlendes Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot (§ 3 des Berger-Entwurfs; auch bereits im seinerzeitigen Gastinger-Entwurf enthalten gewesen) ist ersatzlos entfallen.

Beispiele für fehlende Gleichstellung mit Ehepaaren außerhalb der Justiz:

  • Witwen-/Witwerpension & -rente
  • Mitversicherung in der Krankenversicherung (ohne Pflegebedürftigkeit und ohne Kindererziehung)
  • Selbstversicherung in der Unfallversicherung
  • Höhe des Krankengeldes und Ausmaß zahlreicher anderer Leistungen in der Krankenversicherung
  • Steuerrecht (Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer etc.)
  • Recht öffentlich Bediensteter (Verwendungsbeschränkung, Zulagen, Reisegebühren, Arbeitszeiten, Abfertigung, Witwen-/Witwerpension etc.)
  • Entschlagungsrecht im Verwaltungsstrafverfahren
  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt (Ausländerbeschäftigungsgesetz)
  • Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige
  • Aufenthaltsrecht für PartnerInnen von Diplomaten und DienstnehmerInnen internationaler Organisationen
  • Recht österreichischer Diplomaten
  • Staatsbürgerschaftserwerb
  • Eintragung in die Wählerevidenz


 

RSS 2.0

IMPRESSUM
Grüne Andersrum Wien
c/o Grüner Klub im Rathaus
A-1082 Wien, Stiege 6
Tel: +43 1 4000 81800
Fax: +43 1 4000 99 81800
andersrum.wien@gruene.at

KOMMENTARE

Dein Kommentar
 

Benützungsbedingungen

Die Kommentare von BenutzerInnen geben nicht die Meinung der Grünen Andersrum wieder. Die Grünen Andersrum behalten sich vor, rassistische, sexistische, diskriminierende, pornografische, nationalsozialistische oder beleidigende Kommentare zu entfernen bzw. den jeweiligen Account zu sperren. Der/Die Benutzer/In kann diesfalls keine Ansprüche stellen.