Terezija Stoisits: Eine Volksanwältin gegen Diskriminierungen
22.04.2008 16:24
Terezija Stoisits: Eine Volksanwältin gegen Diskriminierungen
Terezija Stoisits ist seit Juli 2007 Volksanwältin – und ist damit die erste Grüne in dieser Position. Wir wollten wissen, was VolksanwältInnen überhaupt machen, was sie für Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen tun können, und was sie vom Trauen am Standesamt hält. Ein Interview von Hans Asenbaum.
Die Position des dritten Volksanwalts war ja seit je her von der FPÖ besetzt. Das hat sich jetzt geändert und es gibt erstmals eine grüne Volksanwältin. Was hat sich da in der Volksanwaltschaft verändert? Wie sieht Ihre Prioritätensetzung aus?
Die wesentliche Veränderung ist, dass es in den Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche in der Volksanwaltschaft ein Revimont gegeben hat. Die Volksanwaltschaft ist ja ein Kollegialorgan. Das heißt: Es gibt nicht „die drei Volksanwaltschaften“, sondern nur die Volksanwaltschaft, in der sich die drei VolksanwältInnen die Arbeit aufteilen. Das ist dann so ähnlich wie bei Gericht, eine fixe Geschäftsverteilung. Und hier hat es Veränderungen in den Zuständigkeiten gegeben im Vergleich zu den Jahrzehnten davor.
Meine Zuständigkeiten als Volksanwältin sind zum Teil andere als die der „blauen“ Vorgänger. Meine Kompetenzen teilen sich in folgende Arbeitsfelder: Ich bin zuständig für Beschwerden im Bereich des gesamten Innenressorts. Das ist alles, was die Polizei, Fremdenrecht, Asyl, Personenstandsgesetz, Passgesetz, Waffengesetz und Wahlen betrifft.
Mein zweiter großer Bereich ist Umwelt: Beschwerden im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Verkehrsministeriums hinsichtlich der Autobahnen. Zwei ganz wichtige Zuständigkeiten, nämlich die für das Gewerberecht bzw. Betriebsanlagengenehmigungen sowie für das hochrangige Straßennetz, zähle ich auch zum Bereich „Umwelt“, formal ist das die Zuständigkeit . Da gibt es sehr viele Beschwerden von AnrainerInnen und NachbarInnen, die von Emissionen von Betriebsanlagen (Lärm, Gestank, usw.) betroffen sind.
Mein dritter großer Bereich sind Schulen und Universitäten, das sind die Zuständigkeitsbereiche des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Was machen VolksanwältInnen überhaupt? Wie können sie den Leuten helfen?
Jeder und jede unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, In- oder AusländerIn usw. , jeder der von Verwaltungshandeln betroffen ist und hier einen Missstand in der Verwaltung anzeigen will, kann das bei der Volksanwaltschaft tun und wir gehen dieser Beschwerde nach. Zuerst prüfe ich dann, ob die Volksanwaltschaft zuständig ist. Die Volksanwaltschaft ist ja nur für Beschwerden innerhalb der Verwaltung zuständig. Also keine privatrechtlichen Sachen.
Manchmal kommen z.B. Leute zu mir, die sich über Probleme mit ihren NachbarInnen beschweren. Da sag ich: „Was sie mit Ihrer Nachbarin für Probleme haben, das hat mich nicht zu interessieren.“ Wenn es allerdings soweit kommt, dass bei Problemen mit den NachbarInnen, eine Behörde zu Hilfe gerufen wird - z.B. die Polizei oder die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat - und diese Behörde tut nichts, dann bin ich zuständig und prüfe, was da dahinter ist und warum z.B. die Behörde untätig bleibt . Das ist unsere Aufgabe.
Wichtig ist weiters, dass während eines laufenden Verwaltungsverfahrens, das heißt solange noch ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, die Volksanwaltschaft keine Zuständig hat. Dabei muss aber - anders als bei den Höchstgerichten - der Rechtsweg nicht ausgeschöpft werden. Wir kommen erst zum Einsatz, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist bzw. von der Betroffenen nicht ergriffen wird. Wir sind eine so genannte „nachprüfende Kontrolle“. Sehr wohl sind wir aber bei Verfahrensverzögerungen, also bei überlanger Verfahrensdauer, zuständig. Hier gibt es viele Beschwerden, weil es ja auch vielfach unzumutbar ist, wenn man als BürgerIn in dieser Warteposition verharren muss, ohne die Gründe für die Verzögerungen zu kennen.
Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der gesetzmäßigen Vollziehung. Wenn das Problem auf der gesetzlichen Ebene liegt, was ja gerade bei der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung oft der Fall ist, kann die Volksanwaltschaft der Vollziehung keinen Vorwurf machen. Das hat in einem demokratische Rechtsstaat so zu sein – sehr wohl thematisieren wir solches in unseren jährlichen Berichten an das Parlament und erteilen dann auch legistische Anregungen.
Lesben, Schwule und Transgenderpersonen werden ja leider immer noch oft Opfer von Diskriminierungen. Wie können VolksanwältInnen da helfen. Mit welchen Problemen können sich dieses Klientel an Sie wenden?
Grundsätzlich ist zu sagen: Lesben, Schwule und Transgenderpersonen können sich selbstverständlich mit allen Problemen an uns richten, nicht nur wenn es um spezifische Diskriminierung geht. Bevor ich Volksanwältin wurde, hätte ich mir vorgestellt, dass es viel mehr Beschwerden über als diskriminierend empfundenes Verhalten von öffentlichen Bediensteten gegenüber Schwulen, Lesben und Transgenderpersonen gibt. Das gibt es jetzt hier bei der Volksanwaltschaft viel weniger oft, als ich mir als Politikerin, die früher viel mit diesen Themen zu tun hatte, gedacht habe.
Ich führe das darauf zurück, dass viele gar nicht wissen, dass es da die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft gibt. Wir sind eine Institution, wo man sich ja wirklich nichts vergibt. Denn das Herantreten an die Volksanwaltschaft ist gänzlich kostenlos. Man kann sich brieflich, telefonisch oder per Mail an uns wenden, oder einen Sprechtagstermin ausmachen. Man kann seine Beschwerden täglich von 8 bis 16 Uhr persönlich direkt im Infocenter der Volksanwaltschaft deponieren. Es ist vielleicht nicht genügend bekannt, dass das so einfach ist. Obwohl es natürlich wünschenswert wäre, ist hier der Rückkehrschluss, denke ich, nicht zulässig, zu sagen: „Wenn sich da keiner rührt, ist eh alles in Ordnung.“
Welche Fälle von Diskriminierung gegenüber Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen wären denn denkbar?
Diskriminierende Äußerungen, Anspielungen auf die sexuelle Orientierung und zum Teil auch verbale Entgleisungen von Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung sind absolut ein Punkt, der nach Prüfung und Untersuchung schreit. Meine Erfahrung ist, dass, wenn man das aufzeigt, es auch zu Konsequenzen führt. Derjenige, der das aufzeigt, handelt ja auch ziemlich altruistisch, weil durch sein Handeln, so etwas anderen dann weniger wahrscheinlich wieder passiert. In diesem Zusammenhang stoße ich auch als Volksanwältin an Grenzen der Beweisbarkeit: jede aktenkundige Diskriminierung ist kein Problem, da gegenüber der Volksanwaltschaft keine Amtsverschwiegenheit gilt und ich und meine MitarbeiterInnen die uneingeschränkte Akteneinsicht haben. Bei subtileren Dirkriminierungsformen stellt sich oft das Problem der Beweisbarkeit, da wir – anders als Gerichte oder auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse– keine Vernehmungen unter Wahrheitspflicht durchführen können.
Die Beschwerde ist so präzise wie möglich einzubringen – ganz wichtig sind hier auch ZeugInnen, Gedächtnisprotokolle etc.. Ich bin da beinhart und beharrlich im Einfordern von Konsequenzen. So etwas darf nicht sein, und wenn es doch passiert, dann muss es Konsequenzen haben.
Es gibt natürlich noch andere Fälle: z.B. bei den Transgenderpersonen kommt es zu Problemen mit der Eintragung des Vornamen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit sich zu beschweren wenn ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst selbst in ihrem Arbeitsumfeld auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Eine Frage zum Abschluss aus aktuellem Anlass: Gewichtige Stimmen in der ÖVP fordern, dass die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht vor dem Standesamt statt finden soll und denkt laut über Alternativen nach. Sind solche Alternativen für Sie denkbar?
Für mich persönlich ist das nicht vorstellbar, denn das bedeutet ja schon wieder Diskriminierung. Ich habe hier eine ganz klare Position. Ich bin für die umfassende Gleichbehandlung. Und Gleichbehandlung heißt: Alle Möglichkeiten, die heterosexuellen Paaren offen stehen, sollen auch homosexuellen Paaren offen stehen. Es sollte eine Situation geschaffen werden, wo jede/r entscheiden kann, was er/sie will. Die einen wollen heiraten, andere wollen eine Lebensgemeinschaft führen, andere wollen ein ganz loses Zusammenleben.
Fakt ist, dass die Situation heute den einen alle Möglichkeiten bietet und den anderen nur den mindesten Level an gesetzlichem Schutz. Und das ist Diskriminierung an sich. Deshalb halte ich die Eingetragene Partnerschaft auch nur für eine Krücke, aber nicht für Gleichstellung. Und wenn dann noch davon gesprochen wird, dass es keinen Akt vor dem Standesamt geben soll, dann entlarven sich jene, die gegen die Gleichstellung Widerstand leisten als Diskriminierer.
c/o Grüner Klub im Rathaus
A-1082 Wien, Stiege 6
Tel: +43 1 4000 81800
Fax: +43 1 4000 99 81800
andersrum.wien@gruene.at
KOMMENTARE
Benützungsbedingungen
Die Kommentare von BenutzerInnen geben nicht die Meinung der Grünen Andersrum wieder. Die Grünen Andersrum behalten sich vor, rassistische, sexistische, diskriminierende, pornografische, nationalsozialistische oder beleidigende Kommentare zu entfernen bzw. den jeweiligen Account zu sperren. Der/Die Benutzer/In kann diesfalls keine Ansprüche stellen.


